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EuG erklärt Löschung der Mafia-Marke für rechtmäßig

Internet-Auftritt der Restaurant-Kette "La Mafia se sienta a la mesa" (Screenshot)

Internet-Auftritt der Restaurant-Kette "La Mafia se sienta a la mesa" (Screenshot)
Die von einer spanischen Restaurant-Kette eingetragene Marke "La Mafia se sienta a la mesa" (zu deutsch: "Die Mafia setzt sich zu Tisch") verdiene laut Gericht der Europäischen Union (EuG) keinen Markenschutz. Die EuG-Richter wiesen die entsprechende Klage der La Mafia Franchises ab (Urteil vom 15. März 2018 – Az.: T-1/17) und erklärten somit die vom Staat Italien beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) geforderte und inzwischen erfolgte Löschung der Marke für rechtmäßig.

Im Jahre 2006 stellte die spanische Gesellschaft La Honorable Hermandad beim EUIPO den Antrag auf Eintragung der Unionsmarke "La Mafia se sienta a la mesa", unter anderem für Dienstleistungen im Bereich Verpflegung. Die Rechtsnachfolgerin der Gesellschaft, La Mafia Franchises, betreibt inzwischen mehr als 40 italienische Restaurants, alle ausnahmslos in Spanien. Der Staat Italien sah in dem Namen der Restaurant-Kette jedoch einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten und stellte bereits im Jahre 2015 den Antrag auf Löschung der Marke. Das Patentamt gab diesem Antrag statt und löschte den Markenschutz. La Mafia Franchises wollte dies nicht hinnehmen und beantragte beim Gericht der Europäischen Union die Aufhebung der Entscheidung.

Das EuG bestätigte nun die Entscheidung des EUIPO und teilt in der Presse-Info vom 15. März 2018 mit: "Das Gericht betont, dass der Wortbestandteil 'La Mafia' in der Marke der spanischen Gesellschaft dominierend ist und weltweit als Hinweis auf eine kriminelle Organisation verstanden wird, die zur Ausführung ihrer Tätigkeiten u. a. auf Einschüchterung, auf körperliche Gewalt und auf Mord zurückgreift, wobei zu diesen Tätigkeiten u. a. der illegale Drogenhandel, der illegale Waffenhandel, die Geldwäsche und die Korruption gehören. Nach Ansicht des Gerichts verstoßen derartige kriminelle Tätigkeiten gegen die Grundrechte der Union, insbesondere gegen die Werte der Achtung der Menschenwürde und der Freiheit, die unteilbar sind und die das geistig-religiöse und sittliche Erbe der Union bilden. Zudem stellen die kriminellen Tätigkeiten der Mafia angesichts ihrer grenzüberschreitenden Dimension eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit im gesamten Unionsgebiet dar. Der Wortbestandteil 'La Mafia' wird in Italien als äußerst negativ wahrgenommen, da diese kriminelle Organisation die Sicherheit dieses Mitgliedstaats schwerwiegend beeinträchtigt. Das Gericht bestätigt somit, dass der Wortbestandteil „La Mafia“ die Verkehrskreise offenkundig an den Namen einer kriminellen Organisation denken lässt, die für besonders schwerwiegende Verstöße gegen die öffentliche Ordnung verantwortlich ist."

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(nm) 19.03.2018



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