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Media-Kickbacks: OLG München entscheidet erneut gegen Haribo

Rückvergütungen (sogenannte Kickbacks) von Medien-Unternehmen an Media-Agenturen gehören nicht nur in Deutschland zur Tagesordnung – was bei den Media-Agenturen zu willkommenen Zusatz-Einnahmen führt, sorgt bei den Auftraggebern/Kunden der Media-Agenturen des Öfteren für Ärger. Die Kunden sind der Auffassung, dass die Media-Agenturen diese Erlöse nur aufgrund der Media-Volumen bekommen, die ihnen seitens der Kunden zur Verfügung gestellt werden. Daher fordern sie, dass die Kickbacks anteilig an sie durchgereicht werden.

Der Süßwaren-Konzern Haribo mit Sitz in Bonn hatte seine frühere Media-Agentur, die Serviceplan-Tochter Mediaplus in München, verklagt, um die erhaltenen Kickbacks weiterzuleiten. Mediaplus hat das Media-Volumen für Haribo nicht selber eingekauft, denn das erfolgte über die Magna Global Mediaplus GmbH & Co. KG (MGMP), an der Mediaplus mit 49 Prozent beteiligt ist. Das Oberlandesgericht München entschied Ende 2017 erneut zugunsten der Agentur Mediaplus, wie die Fachzeitschrift WERBEN & VERKAUFEN berichtet. Zwischenzeitlich war sogar der Bundesgerichtshof mit dem Fall befasst und hatte ihn 2016 an das OLG zurückverwiesen. Dieses OLG-Urteil kann Haribo ein weiteres Mal beim BGH anfechten, denn das OLG hat keine Revision zugelassen.


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(ps) 03.04.2018



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