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Bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (Wettbewerbszentrale) mit Sitz in Bad Homburg sind in den vergangenen Wochen wiederholt Beschwerden gegen Anbieter von Spielkonsolen eingegangen, die Computer-Spiele mit sogenannten indizierten Spielen verkaufen bzw. vertreiben. Das nahm die Wettbewerbszentrale zum Anlass zu Abmahnungen.
Konkret geht es um das Spiel "Mortal Kombat". Dieses Spiel ist in Deutschland von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit Sitz in Bonn indiziert und es liegt auch eine Beschlagnahme vor. Gleichwohl wird dieses Spiel im Versandhandel und insbesondere bei Amazon angeboten. Nach dem Jugendschutz-Gesetz dürfen Träger-Medien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien bekannt gemacht ist, nicht im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.
Die Wettbewerbszentrale hat nicht nur die Anbieter der Spielkonsolen mit den Spielen "Mortal Kombat", "Mortal Kombat II" und "Mortal Kombat 3" abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, sondern zugleich auch den Online-Händler Amazon damit konfrontiert und die umgehende Löschung dieser Angebote auf seiner Plattform verlangt. Noch vor Fristablauf hat Amazon reagiert und mitgeteilt, dass die betreffende ASIN (= betriebsinterne Katalognummer von Amazon für die auf den Amazon-Webseiten angebotenen Produkte) von der Webseite www.amazon.de entfernt wurde und die Dritt-Anbieter verwarnt würden.
"Auf diese Weise setzen wir den Jugendschutz durch und schützen gleichzeitig Händler, die sich an die Vorgaben der Bundesprüfstelle halten und die indizierten Spiele nicht vertreiben, vor unseriösen in- und ausländischen Mitbewerbern," erklärt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale.
(ps) 02.04.2018
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