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Adblock Plus: OLG Hamburg weist Berufungsklage gegen Eyeo ab
Die Eyeo GmbH hat vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) einen weiteren Etappen-Sieg eingefahren. Die Berufungsklage von der Zeit Online GmbH und der Handelsblatt GmbH gegen den Entwickler des Browser-Add-ons Adblock Plus wurde von den OLG-Richtern abgewiesen (Urteil vom 15. März 2018 – Az.: 5 U 152/15). Sie bestätigten damit die erstinstanzliche Entscheidung der Kollegen vom Landgericht Hamburg vom 21. April 2015 (Az.: 416 HKO 159/14). Eine Revision wurde mit der Begründung, dass "der Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung habe, sondern sich auf die Anwendung feststehender Rechtsgrundsätze auf den konkreten Einzelfall beschränke", nicht zugelassen.
Das in dem Verfahren angestrebte Vertriebsverbot des Werbe-Blockers Adblock Plus beschäftigt seit 2015 mehrere Gerichte. Im vergangenen Jahr mussten drei Münchner Medienhäuser bereits die zweite Niederlage hinnehmen. Die Richter am Oberlandesgericht München haben die Klagen, die u.a. von der Süddeutschen Zeitung GmbH und der ProSiebenSat.1 AG eingereicht wurden, abgewiesen und damit ebenfalls das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München bestätigt. Die von der Axel Springer SE beim Landgericht Köln eingereichte Klage gegen die Eyeo GmbH wurde gleichfalls abgewiesen. Allerdings konnte der Medien-Konzern anschließend vor dem Oberlandesgericht Köln einen Teilerfolg erzielen.