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Axel Springer SE muss Schmerzensgeld an Jörg Kachelmann zahlen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Axel Springer SE, Berlin, gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln im Zusammenhang mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Wetter-Moderators Jörg Kachelmann abgewiesen (Beschluss vom 10. April 2018 – Az.: 15 U 176/15). Das berichtete die Emder Zeitung am letzten Samstag (14. April 2018). Damit kann Kachelmann mit einer Schmerzensgeld-Zahlung in Höhe von ca. 300.000 Euro rechnen.

Die Axel Springer SE prüft laut Legal Tribune Online die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.


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(ps) 16.04.2018



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