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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Axel Springer SE, Berlin, gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln im Zusammenhang mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Wetter-Moderators Jörg Kachelmann abgewiesen (Beschluss vom 10. April 2018 – Az.: 15 U 176/15). Das berichtete die Emder Zeitung am letzten Samstag (14. April 2018). Damit kann Kachelmann mit einer Schmerzensgeld-Zahlung in Höhe von ca. 300.000 Euro rechnen.
Die Axel Springer SE prüft laut Legal Tribune Online die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.
(ps) 16.04.2018
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