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Facebook: AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel zieht vor Gericht

Die AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel klagt erstmalig gegen Facebook (Foto: Rechtsanwälte Steinhöfel)

Die AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel klagt erstmalig gegen Facebook (Foto: Rechtsanwälte Steinhöfel)
Das soziale Netzwerk Facebook ist derzeit mit Negativ-Schlagzeilen in nahezu allen Medien präsent. Der fragwürdige Umgang mit Nutzerdaten ist dabei ebenso ein Thema wie das Prüfen und vor allem das Löschen von rechtswidrigen Inhalten der Nutzer. Die Fraktions-Vorsitzende der AfD, Dr. Alice Weidel, klagt nun als erste deutsche Politikerin gegen den US-Konzern Facebook. Der Pressekammer des Landgerichts Hamburg liegt ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Facebook Ireland Ltd. vor, über den am Freitag, den 27. April 2018 verhandelt wird.

Gegenstand der Klage ist ein Kommentar, der bereits im September letzten Jahres von der Nutzerin Sanda G. auf der Facebook-Seite der Huffington Post veröffentlicht wurde und der als strafbare Beleidigung gegen § 185 StGB verstoße. Eine andere Nutzerin hatte diesen Post am 10. September 2017 anonym bei Facebook gemeldet – doch statt den Kommentar zu löschen, antwortete Facebook am 13. September wie folgt: "Wir haben uns den Kommentar angesehen und festgestellt, dass er gegen keinen unserer Gemeinschaftsstandards verstößt". Nach viereinhalb Monaten wiederholte sich der Vorgang: Die Nutzerin meldete den Post erneut und erhielt die gleiche Antwort. Am 29. Januar 2018 erfuhr Dr. Weidel als Betroffene erstmalig von der Angelegenheit. Facebook erhielt noch am selben Tag eine Abmahnung mit der Aufforderung, den Kommentar sofort zu löschen.

Der Anwalt der AfD-Politikerin, der Hamburger Medienrechtler Joachim Steinhöfel, erklärt den Sachverhalt: "Nach deutschem Recht haften Dienste-Anbieter wie Facebook für Inhalte ihrer Nutzer, wenn sie Kenntnis von dem Rechtsverstoß erlangen und diesen nicht unverzüglich löschen. Seit dem 13.09.2017 war das Netzwerk also wie der Täter selber für die Straftat verantwortlich". Auf die Abmahnung reagierte Facebook am 1. Februar 2018 mit einem Schreiben an die Kanzlei mit folgender Antwort: "...vielen Dank, dass Sie uns auf diese Angelegenheit aufmerksam gemacht haben. Auf den von Ihnen gemeldeten Inhalt kann in Germany nicht mehr zugegriffen werden. Dadurch wurde dieses Problem unserer Auffassung nach behoben. Falls Sie weitere Fragen haben, besuchen Sie unseren Hilfebereich." Rechtsanwalt Steinhöfel bewertet die Haltung des sozialen Netzwerks mit klaren Worten: "Dass Facebook diesen eindeutig strafbaren Inhalt nicht sofort und von sich aus weltweit, ja nicht einmal im deutschsprachigen Ausland gesperrt hat, zeigt eine ungeheuerliche Gleichgültigkeit gegenüber den Persönlichkeitsrechten unserer Mandantin. Es ist kaum vorstellbar, dass es sich diesmal nur um reine Inkompetenz handelt. Wer so agiert, der tut dies mit vollem Vorsatz – der will, dass diese Beleidigung online bleibt.“

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg wird sich nun in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung mit diesem Sachverhalt auseinandersetzen. Laut Steinhöfel ist Facebook der Bitte der Kammer, bis zum 6. März 2018 Stellung zu nehmen, nicht nachgekommen.

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(nm) 24.04.2018



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