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Fußball-Star Messi darf seinen Namen als Marke eintragen lassen
Der Fußball-Profi Lionel Messi darf seinen Nachnamen als
Marke für Sportartikel eintragen lassen und hat somit den jahrelangen Rechtsstreit mit dem Unternehmer Jaime Masferrer Coma gewonnen. Der argentinische Fußballer beantragte im Jahr 2011 beim
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung seines Namens "Messi" als Marke. Der Unternehmer Jaime Masferrer Coma widersprach dieser Eintragung mit der Begründung, dass eine Verwechslungsgefahr mit seiner eingetragenen Marke "Massi" bestehe, unter der sein Unternehmen bereits Sportartikel verkaufe. DAS EUIPO gab dem Widerspruch des spanischen Unternehmers im Jahre 2013 statt und lehnte die Eintragung der Marke "Messi" ab. Seine Entscheidung begründete das EUIPO mit dem Hinweis darauf, dass "die betreffenden Marken einander ähnlich seien, da ihre dominierenden Elemente, die Begriffe 'Massi' und 'Messi', in bildlicher und klanglicher Hinsicht nahezu identisch seien".
Fußball-Star Messi legte Widerspruch ein und zog vor das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg – mit Erfolg. Die Richter des EuG hoben die Entscheidung des EUIPO auf (Urteil vom 26. April 2018 – Az.: T-554/14) und urteilten mit der Begründung, dass die Bekanntheit des Fußballspielers die bildlichen und klanglichen Ähnlichkeiten zwischen seiner Marke "Messi" und der spanischen Unternehmens-Marke "Massi" neutralisiere. Weiter heißt es, dass ein wesentlicher Teil der maßgeblichen Verkehrskreise das Wort "Messi" gedanklich mit dem Namen des berühmten Fußballers in Verbindung bringen und das Wort "Massi" daher als begrifflich unterschiedlich wahrnehmen wird.
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(nm) 30.04.2018
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