Aktuelle Ausgabe
Der NDR Rundfunkrat hat Dr. Heiko Neuhoff zum hauptamtlichen Rundfunk-Datenschutz-Beauftragten beim Norddeutschen Rundfunk mit Sitz in Hamburg ernannt, nachdem zuvor der NDR Verwaltungsrat den Juristen für diese Funktion vorgeschlagen hatte.
Dieses Amt ist in dieser Form mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 und des vom selben Tag an geltenden neuen NDR-Datenschutz-Staatsvertrags erstmals zu besetzen. In dem neuen Staatsvertrag sind Aufgaben und Befugnisse des Rundfunk-Datenschutz-Beauftragten festgelegt. Danach überwacht er die Einhaltung der Datenschutz-Vorschriften bei der gesamten Tätigkeit des NDR und seiner Beteiligungsunternehmen. Der Rundfunk-Datenschutz-Beauftragte ist in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er untersteht der Dienstaufsicht des Verwaltungsrates insoweit, als seine Unabhängigkeit bei der Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt wird.
Die Ernennung von Dr. Neuhoff zum Rundfunk-Datenschutz-Beauftragten erfolgt für die Dauer von vier Jahren. In dieser Zeit darf er innerhalb des NDR und seiner Beteiligungsunternehmen keine anderen Aufgaben wahrnehmen. Jedermann hat das Recht, sich unmittelbar an den Rundfunk-Datenschutz-Beauftragten zu wenden, wenn er oder sie der Ansicht ist, bei der Verarbeitung seiner bzw. ihrer personenbezogenen Daten durch den NDR oder seiner Beteiligungsunternehmen in schutzwürdigen Belangen verletzt zu sein.
Der 43-jährige Heiko Neuhoff wurde in Hamburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Information und Kommunikation. Nach Studien-Aufenthalten in Oxford und London wurde er 2013 an der Universität Hamburg im Rundfunkrecht promoviert. Seit mehr als zehn Jahren ist Dr. Heiko Neuhoff im Justiziariat des NDR tätig. Im September 2017 übernahm er das Amt des NDR Datenschutz-Beauftragten, das es in der bisherigen Form künftig nicht mehr gibt: Mit Inkrafttreten des NDR-Datenschutz-Staatsvertrag wurden die bisherigen Datenschutz-Vorschriften in den Paragrafen 41 und 42 des NDR Staatsvertrages gestrichen.
(ps) 28.05.2018
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