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Die Berliner Agentur CONSILIUM Rechtskommunikation GmbH hat zusammen mit der Universität Mainz untersucht, wie Medien Straf-Prozesse beeinflussen. Insgesamt wurden 580 Richter und Staatsanwälte aus elf Bundesländern befragt - nicht dabei waren Richter bzw. Staatsanwälte aus Hamburg, Bremen, Berlin, Sachsen, Saarland. Die wissenschaftliche Leitung bei dieser Studie lag in Händen von Prof. Dr. Matthias Kepplinger (Professor für Empirische Kommunikationsforschung) und Martin Wohlrabe (Gründer und Geschäftsführer der CONSILIUM Rechtskommunikation.
Hohe Aufmerksamkeit für Berichte über eigene Fälle
Die Berichterstattung über eigene Fälle wird von vielen Richtern und Staatsanwälten ausgesprochen aufmerksam wahrgenommen. Über 40 Prozent der Richter und sogar knapp 60 Prozent der Staatsanwälte geben an, die Berichterstattung "gezielt zu verfolgen". Nur ein sehr geringer Prozent vermeidet es bewusst, sich mit der Berichterstattung zu befassen.
Verfahren werden durch Berichterstattung beeinflusst
Jeder zehnte Richter bzw. jeder sechste Staatanwalt ist der Auffassung. dass die öffentliche Berichterstattung den Ablauf des gesamten Verfahrens beeinflusst. Deutlich stärker machen sich Berichte auf die Atmosphäre im Gerichtssaal aus Sicht der Richter (30 %) und Staatsanwälte (42%) bemerkbar.
Da auch die Zeugen beeinflusst oder gar eingeschüchtert werden, sehen Richter (27%) und Staatsanwälte (41%) auch einen Einfluss auf das jeweilige Urteil.
Gerichte kommunizieren zunehmend professioneller
Jeder vierte Richter und fast jeder zweite Staatsanwalt geht inzwischen offensiv in Richtung Pressearbeit vor. Überwiegend wird die jeweilige Pressestelle um Unterstützung gebeten, aber es gibt auch schon eigene Aktivitäten.
Jeder dritte Richter und fast jeder Staatsanwalt meint, dass Journalisten mit ihrer Berichterstattung das Urteil beeinflussen wollen.
Zur Studie der CONSILIUM Rechtskommunikation geht es hier.
(ps) 25.06.2018
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