Aktuelle Ausgabe
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Zugangsdienste, deren Geschäftsmodell auf der illegalen Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken beruht, schadensersatzpflichtig gemacht werden können (Urteil vom 22. Juni 2018 – Az.: 308 O 314/16). Im vorliegenden Fall hatte die GEMA gegen den Usenet-Zugangsanbieter Aviteo Ltd. geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im konkreten Fall haftet der Zugangsanbieter Aviteo Ltd. gegenüber der GEMA als Täter einer Verletzung des Urheberrechts auf Schadensersatz. "Das Urteil bedeutet für alle Urheber einen wegweisenden Erfolg", bestätigt Dr. Tobias Holzmüller, Justiziar der GEMA. "Onlinedienste wie UseNeXt sind primär verantwortlich und können sich nicht hinter gesetzlichen Privilegierungen verstecken. Die Richter des LG Hamburg haben mit ihrem Urteil einen wichtigen Präzedenzfall für Schadensersatzansprüche im Bereich der Internetpiraterie geschaffen."
Die Zugangssoftware von Share-Hostern ist häufig so konzipiert, dass Inhalte wie Musik oder Filme mit einer speziellen Software gezielt aufgefunden werden können. Dabei ist das Angebot klar auf den Download urheberrechtlich geschützter Werke ausgerichtet. Dies macht die Dienste für ihre Betreiber so lukrativ. Die Richter des LG Hamburg stellten in der Verkündung ihres Urteils deutlich heraus, dass Dienste, deren Geschäftsmodell auf dem illegalen Download geschützter Werke basiert, den Rechte-Inhabern gegenüber in der Pflicht stehen.
(ps) 03.07.2018
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine