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Sedlmayr-Mord: Schultz-Süchting-Anwalt Dr. Lars Kröner "verhindert" Recht auf Vergessen

Die beiden Halb-Brüder, die 1993 wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilt worden waren, sind beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg mit ihrer Klage gescheitert, dass ihre Namen aus den Online-Archiven beim SPIEGEL, beim MANNHEIMER MORGEN und beim Deutschlandradio gelöscht werden. Damit bestätigten die EGMR-Richter ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2010, das beiden Straftätern das "Recht auf Vergessen" absprach.

Das Recht auf Presse-Freiheit wiege hier schwerer als das Persönlichkeitsrecht. Die drei Beklagten wurden beim EGMR von Dr. Lars Körner von der Hamburger Kanzlei Schultz Süchting vertreten. Die drei beklagten Medien-Häuser hatten sich darauf verständigt, dass nur eine Kanzlei ihre Interessen vor dem EGMR vertritt.


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(ps) 09.07.2018



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