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Das Landgericht Potsdam hat im Prozess über die Zulässigkeit der online verbreiteten Nachrichten-Angebote des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) entschieden, dass das Angebot vom 23. Januar 2017 juristisch nicht zulässig gewesen sei. Das hat der rbb über die Website rbb24.de am 25. Juli 2018 verkündet. Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Die Klage war von fünf regionalen Zeitungsverlagen eingereicht worden.
Der rbb reagiert auf das Urteil des Landgerichts Potsdam ebenso verbindlich wie zukunftsorientiert. Die rbb-Intendantin Patricia Schlesinger betonte, der rbb sei grundsätzlich an einer engen inhaltlichen Zusammenarbeit mit den Verlagen in der Region interessiert. "Uns verbindet mehr, als uns trennt, das beginnt mit unserem grundsätzlichen Verständnis von Journalismus und unserer Auffassung von den Aufgaben von kritischen Medien im demokratischen Prozess. Wir schauen zuversichtlich auf den neuen Telemedien-Auftrag, der juristische Auseinandersetzungen wie diese künftig vermeiden könnte."
"Unser Angebot ist heute inhaltlich und formal bereits weit von dem aus dem Januar 2017 entfernt. Trotzdem werden wir die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen", erklärte Christoph Singelnstein, Chefredakteur des rbb. "Wir bauen unabhängig vom heutigen Urteil unsere Stärken bei Audio und Video auch im Netz weiter aus. Wichtigstes Ziel ist dabei, unseren Nutzerinnen und Nutzern einen schnellen, kompakten Überblick über die aktuelle Situation in Berlin und Brandenburg zu bieten, egal ob am Desktop, mobil oder über die rbb24-App."
(ps) 25.07.2018
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