Aktuelle Ausgabe
Den Vorsitz im I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe, der für das Urheber-, Verlags- und Design-Recht sowie den gewerblichen Rechtsschutz zuständig ist, hat das BGH-Präsidium Prof. Dr. Thomas Koch übertragen. Der 56-jährige gebürtige Mainzer gehört dem I. Zivilsenat bereits seit November 2007 an. Nach Abschluss der juristischen Ausbildung und im Anschluss an eine mehrjährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Angestellter an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz trat Thomas Koch Mitte 1992 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach Tätigkeiten bei der Staatsanwaltschaft Mainz, der Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz, dem Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz und dem Landgericht Mainz wurde er im Januar 1996 zum Richter am Landgericht ernannt. Von Januar 1999 bis Dezember 2001 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet. Anschließend wechselte er an das Oberlandesgericht Koblenz, wo am 13. Februar 2002 seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht erfolgte.
Am 16. August 2006 wurde der dreifache Vater Prof. Dr. Koch zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Zunächst bis Ende Oktober 2007 dem VIII. Zivilsenat zugewiesen, ist er seit 1. November 2007 Mitglied des vornehmlich für das Urheber-, Verlags- und Designrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, die Schiedsverfahren sowie das Transportrecht zuständigen I. Zivilsenats, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit dem 1. Juli 2014 war. Seit Januar 2012 gehörte Prof. Dr. Koch darüber hinaus dem Dienstgericht des Bundes an, zunächst als Vertreter der ständigen Beisitzer, seit 1. September 2014 als nicht ständiger Beisitzer. Seit dem 1. Januar 2015 ist er Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs. Die Universität zu Köln hat ihm durch Urkunde vom 25. November 2014 die Bezeichnung Honorarprofessor verliehen.
(ps) 30.07.2018
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