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LG Stuttgart weist Klage auf Fairness-Ausgleich ab

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 26. Juli 2018 die Urheberrechtsklage im Streit um das Design des Porsche 911 abgewiesen (Az.: 17 O 1324/17). Die Erbin des Porsche-Chefdesigners Erwin Franz Komenda, der bereits im Jahre 1966 verstarb, hatte Klage gegen den Autohersteller erhoben, weil sie Anspruch auf einen urheberrechtlichen Fairness-Ausgleich stellte. Die Klägerin forderte insgesamt 20 Millionen Euro als nachträgliche Vergütung und begründete dies mit dem fortwährenden Erfolg des Porsche 911. Sie sah ihren Vater in seiner Tätigkeit als Chef-Designer als Hauptverantwortlichen für die Gestaltung des Sportwagen-Modells 911 sowie des Vorgänger-Modells 356. Seine gestalterischen Leistungen bestimmen bis heute maßgeblich das Erscheinungsbild des Porsche, weshalb die Komenda-Tochter ihrem Vater ebenfalls nachträglich das Urheberrecht an beiden Modellen zusprechen lassen wollte.

Die Richter am Landgericht wiesen die Klage jedoch ab, da sie zwischen den ursprünglich entworfenen Modellen im Vergleich zu den aktuellen Sportwagen zu große Unterschiede sahen und somit kein Anspruch auf Nachvergütung gemäß § 32a UrhG (dem sogenannten Bestseller-Paragraph) bestehe.

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(nm) 01.08.2018



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