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Im ersten Halbjahr 2018 sind beim Deutschen Werberat in Berlin Beschwerden zu 394 Werbe-Maßnahmen eingegangen –fünf Prozent mehr als im Vorjahres-Zeitraum. 161 Fälle davon fielen nicht in den Kompetenz-Bereich des Werberats, weil sich die Kritik nicht gegen Wirtschaftswerbung richtete oder Verstöße gegen gesetzliche Werbe-Verbote geltend gemacht wurden. Der Deutsche Werberat entschied über 233 einzelne Werbe-Sujets, von denen 173 Fälle nicht zu beanstanden waren. In 60 Fällen folgte der Werberat dem Protest aus der Bevölkerung, weil ein Verstoß gegen die anerkannten Verhaltensregeln des Werberats vorlag. Davon konnte das Gremium in 55 Fällen einen Stopp oder eine Änderung der Werbung erreichen. Die Durchsetzungsquote war mit 92 Prozent also erneut sehr hoch. Nur in fünf Fällen musste der Werberat die Medien mit Hilfe des Sanktionsinstruments der Öffentlichen Rüge auf mangelnde Einsicht werbender Unternehmen aufmerksam machen, weil diese ihre Werbung trotz einer Beanstandung durch das Gremium zunächst nicht zurückziehen wollten.
Auch im ersten Halbjahr 2018 war Diskriminierung aufgrund des Geschlechts mit insgesamt 137 Fällen der Hauptgrund für die Beschwerde. Die Beanstandungsquote lag bei knapp einem Drittel. Zugenommen haben Beschwerden in der Rubrik "Ethik und Moral", in der ein breites Spektrum an Beschwerde-Inhalten zusammengefasst ist (31 Fälle).
Plakate, TV-Spots und Online-Werbung im Visier der Kritiker
Aufgeschlüsselt nach Werbemitteln lagen Beschwerden über Plakat-Werbung, Fernseh-Spots sowie Online-Werbung mit 51 bzw. je 47 Sujets nahezu gleichauf. Mit deutlichem Abstand folgten Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften (21), Fahrzeug-Werbung (18), Werbebriefe (16) und Radio-Spots (10). Werbe-Inhalte, die über andere Werbemittel wie Kino-Werbung, Werbe-Artikel oder -Aufsteller transportiert wurden, waren fast gar nicht von Kritik betroffen.
(ps) 14.08.2018
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