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Der Auto-Vermieter Sixt AG mit Hauptsitz in Pullach bei München ist schon des Öfteren mit seiner "Promi"-Kampagne aufgefallen, was bei den Promis nicht immer auf Einverständnis stieß. Claus Weselsky, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ging sogar juristisch dagegen vor, in Sixt-Anzeigen anlässlich der Lokführer-Streiks in den Jahren 2014 und 2015 als "Mitarbeiter des Monats" bezeichnet zu werden. Das Oberlandesgericht Dresden hat nun entschieden, dass Claus Weselsky das hinnehmen muss (Urteil vom 21. Aug. 2018 – Az.: 4 U 1822/18).
In der Medien-Information Nr. 30/2018 heißt es: "Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat mit Urteil vom heutigen Tag die Berufung des Klägers gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig, mit dem seine Klage auf Unterlassung der Verbreitung von zwei Werbeanzeigen und Zahlung von Lizenzgebühren abgewiesen wurde, zurückgewiesen.
Der Kläger ist Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). In den anlässlich des Lokführerstreiks in den Jahren 2014 und 2015 veröffentlichten Anzeigen eines Mietwagen-Unternehmens wurde ein Foto des Klägers u.a. mit der Bildunterschrift »Unser Mitarbeiter des Monats« verwendet. Der Kläger sieht hierin eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung. Er verlangt daher die Unterlassung dieser Werbung und die Zahlung einer fiktiven Lizenz-Gebühr. Das Landgericht Leipzig hatte die Klage abgewiesen."
Zur Begründung führt das OLG aus: "Die Veröffentlichung des Bildes des Klägers sei im vorliegenden Fall nicht einwilligungsbedürftig, auch eine Verletzung seines Namensrechts liege nicht vor. Ein Fall, in dem ausschließlich der Werbewert des Klägers für kommerzielle Zwecke vereinnahmt werde, sei nicht gegeben. Der maßgebliche Adressatenkreis dieser Werbung habe ihren satirischen Charakter erkannt. Die Aufmachung der Werbung entspreche einer fortlaufenden Anzeigenkampagne der Beklagten."
(ps) 21.08.2018
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