ANZEIGE

Pressevertrieb: Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde der Bauer Media Group nicht an
Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die
Beschwerde der
Bauer Media Group gegen das Urteil des
Bundesgerichtshofes vom 6. Oktober 2015 in Sachen Handelsspannen zwischen den Verlagen und dem
Bundesverband Presse-Grosso ohne Begründung nicht angenommen – also schlicht abgewiesen. Der BGH hatte das Mandat des Verbandes seinerzeit letztinstanzlich bejaht. Gegenüber dem Fachmedium
DNV kommentiert die Bauer Media Group die BVerfG-Entscheidung mit folgenden Worten: "Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das BGH-Urteil keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung hat. Diese Frage war nach dem BGH-Urteil offen geblieben. Die Bauer Media Group hat lange vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Urteil des BGH inhaltlich akzeptiert und auf der Grundlage des BGH-Urteils als Teil einer aus sieben Verlagen bestehenden Koalition sich mit dem Bundesverband Presse-Grosso auf zukunftsweisende Rahmenbedingungen für ein Presse-Vertriebssystems in Deutschland geeinigt, das den unverzichtbaren freien Zugang zu Printmedien sichert."
zurück
(ps) 10.09.2018
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erhalten Sie wöchentlich die wichtigsten Nachrichten und die aktuelle Ausgabe als PDF mehr...
Bestellen Sie hier die monatlich erscheinende Printausgabe mehr...
Erscheinungstermine
Hier finden Sie eine Übersicht der einzelnen Ausgaben mit den Erscheinungsterminen.