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Pressevertrieb: Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde der Bauer Media Group nicht an

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Beschwerde der Bauer Media Group gegen das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. Oktober 2015 in Sachen Handelsspannen zwischen den Verlagen und dem Bundesverband Presse-Grosso ohne Begründung nicht angenommen – also schlicht abgewiesen. Der BGH hatte das Mandat des Verbandes seinerzeit letztinstanzlich bejaht. Gegenüber dem Fachmedium DNV kommentiert die Bauer Media Group die BVerfG-Entscheidung mit folgenden Worten: "Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das BGH-Urteil keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung hat. Diese Frage war nach dem BGH-Urteil offen geblieben. Die Bauer Media Group hat lange vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Urteil des BGH inhaltlich akzeptiert und auf der Grundlage des BGH-Urteils als Teil einer aus sieben Verlagen bestehenden Koalition sich mit dem Bundesverband Presse-Grosso auf zukunftsweisende Rahmenbedingungen für ein Presse-Vertriebssystems in Deutschland geeinigt, das den unverzichtbaren freien Zugang zu Printmedien sichert."

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(ps) 10.09.2018



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