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Bundesverwaltungsgericht: Bayerischer Landtag muss Auskunft über Vergütung an Abgeordneten-Ehefrau geben

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – Foto: BVerwG

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – Foto: BVerwG

Transparenz hat Vorrang vor der Freiheit des Mandates und dem Schutz personenbezogener Daten. Der Bayerische Landtag muss einem Journalisten Auskunft darüber geben, wie hoch das Brutto-Gehalt war, dass die Ehefrau eines Landtagsabgeordneten für ihre Tätigkeit im häuslichen Abgeordneten-Büro bekommen hat. Das hat der Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig entschieden (Urteil vom 27. Sept. 2018 – Az.: 7 C 5.17).

Im vorliegenden Fall geht es um das Auskunftsersuchen von Joachim Braun, dem ehemaligen Chefredakteur der Tageszeitung Nordbayerischer Kurier. Der ehemalige Bayreuther CSU-Abgeordnete Walter Nadler hatte seine Ehefrau als Sekretärin in seinem Wahlkreis-Büro beschäftigt und aus der Mitarbeiter-Pauschale bezahlt. Die Präsidentin des Bayerischen Landtages Barbara Stamm (CSU) weigerte sich mit Hinweis auf den Schutz der Mitarbeiter und die Freiheit des Mandates, die gewünschten Informationen an Joachim Braun herauszugeben.

Das Verwaltungsgericht München entschied zugunsten des Journalisten (Urteil vom 16. April 2015 – Az.: M 10 K 13.4759), der Verwaltungsgerichtshof München revidierte die Entscheidung (Urteil vom 24. Nov. 2016 – Az.: 7 B 16.454). Nun hat das Bundesverwaltungsgericht klar gestellt: "Nach der hier erforderlichen Abwägung gebührt dem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Auskunftsanspruch der Presse der Vorrang gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit des Mandats und dem Schutz personenbezogener Daten des Abgeordneten und seiner Ehefrau."


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(ps) 01.10.2018



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