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EuGH-Urteil zu unerlaubtem File-Sharing erwartet

In der Schadensersatzklage des Verlages Bastei Lübbe gegen den Inhaber eines Internetanschlusses wird am heutigen Donnerstag (18. Oktober 2018) ein Urteil aus Luxemburg erwartet (Rechtssache C-149/17). Über den fraglichen Internetanschluss wurde ein Hörbuch des Verlages anderen Internetnutzern via File-Sharing zum Herunterladen angeboten. Der Inhaber des Internetanschlusses streitet seine Schuld jedoch mit dem Hinweis ab, dass seine Eltern ebenfalls Zugang zu seinem Anschluss hätten.

Das Landgericht (LG) München zog ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) heran, welches zum Schutze von Ehe und Familie keine Auskunftspflicht des Anschlussinhabers bei einer Nutzung durch Angehörige sieht (Urteil vom 6. Oktober 2016 – Az. I ZR 154/15). Da demnach ein Täter nicht eindeutig identifiziert werden könne und somit eine Schadensersatzhaftung des Anschlussinhabers ausscheide, wandten sich die Münchner Richter an den EuGH.

Die Luxemburger Richter haben zu urteilen, ob eine solche Handhabung des urheberrechtlichen Anspruchs auf Schadensersatz eine wirksame und abschreckende Sanktion bei Urheberrechtsverletzungen im Wege des Filesharing darstellt, wie sie das Unionsrecht von den Mitgliedstaaten fordere.

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(nm) 18.10.2018



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