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BILD darf vorerst weiterhin Live-Streams senden

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat einem Eilantrag der BILD-Zeitung stattgegeben, der sich gegen einen von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg erlassenen Bescheid richtete. Demnach stufte die Medienanstalt im Juli dieses Jahres die von der BILD-Zeitung live über das Internet verbreiteten Video-Formate als Rundfunk ein und räumte eine Frist bis zum 3. September 2018 ein, um den dafür erforderlichen Antrag auf Zulassung zu stellen.

Das Boulevard-Blatt reichte daraufhin einen Eilantrag beim VG ein und sieht sich nun vorerst bestätigt. Die Richter der 27. Kammer des Verwaltungsgerichts beurteilten den Bescheid der Medienanstalt als "offensichtlich nicht rechtmäßig" und sehen die eingehende rechtliche Klärung der damit verbundenen Fragen vorbehaltlich in einem Hauptsacheverfahren gewürdigt.

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(nm) 23.10.2018



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