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VW erzwingt sich zweistellige de-Domain

Die Volkswagen AG Wolfsburg hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt einen Anspruch auf die Registrierung der zweistelligen Domain „vw.de“ durchgesetzt. Die zentrale Registrierungsstelle für deutsche .de-Domains ist die DENIC eG in Frankfurt. Nach den Richtlinien der DENIC werden Domains, die aus nur zwei Buchstaben bestehen grundsätzlich nicht eingetragen. Grund sei das anerkannt hohe technische Störpotential von zweistelligen Domains.

Die Frankfurter Richter ließen sich aber von der Argumentation nicht beeindrucken, der Volkswagen-Konzern verfüge doch schon über zahlreiche registrierte .de-Domains und werde demnach nicht gehindert, sein Unternehmen und seine Produkte im Internet zu präsentieren. Nach Ansicht des Gerichts hätte DENIC eine kartellrechtlich marktbeherschende Stellung und dürfte daher den Autohersteller VW gegenüber seinen Mitbewerbern, wie z.B. BMW (www.bmw.de), nicht ungleich behandeln. Somit hätte VW einen Anspruch auf die Zuteilung der Domain „vw.de“. Dieser Anspruch wäre nur dann nicht gegeben, wenn eine entsprechende Top-Level-Domain („.vw“) existieren würde. Eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ließen die Richter nicht zu. Allerdings kündigte die DENIC gegenüber heise online bereits eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim BGH an. Dieses Urteil bedeutet aber nicht, dass sich nun jeder eine zweistellige .de-Domain sichern kann. Das OLG bejahte hier nur den Anspruch eines Unternehmens, da sachliche Gründe die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Unternehmen nicht rechfertigten.

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(al) 24.06.2008



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