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EuGH: Geschmack eines Lebensmittels nicht durch UrhG geschützt
Ist der Geschmack eines Lebensmittels durch das Urheberrecht geschützt? Nach Auffassung der Luxemburger Richter lautet die Antwort „nein“. Ein niederländisches Gericht hatte diese Frage dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, nachdem ein niederländischer Käsehersteller Plagiatsvorwürfe gegen einen Mitbewerber erhoben hatte. Die EuGH-Richter begründeten in ihrem Grundsatzurteil, dass eine Geschmacks-Kreation kein
Werk im Sinne der
Richtlinie 2001/29/EG des
EU-Urheberrechts sei (Urteil vom 13. Nov. 2018 – Az.: C-310/17). Somit ist der Geschmack eines Lebensmittels nicht urheberrechtlich geschützt, auch wenn seine Entwicklung auf einer persönlichen geistigen Schöpfung beruht. Die Richter betonten zudem die Schwierigkeiten der genauen und vor allem objektiven Identifizierung eines Geschmacks.
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(nm) 14.11.2018
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