Samstag, 15. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


LG Braunschweig weist Klage gegen Apple-Konzern ab

Am gestrigen Mittwoch hat das Landgericht (LG) Braunschweig die Markenrechts-Klage des Funknetzbetreibers e*Message gegen drei Tochtergesellschaften des Apple-Konzerns abgewiesen (Urteil vom 21. Nov. 2018 – Az. 9 O 1818/17). Die in Berlin ansässige Klägerin sah in der von Apple angebotenen Nachrichten-App iMessage eine zu große Ähnlichkeit zu ihrem eigenen Pager-Dienst e*Message und zielte mit der Klage auf eine Namensänderung der App von Apple ab.

Nach Auffassung der 9. Zivilkammer des Landgerichts bestehe jedoch kein Anspruch auf Unterlassung, da e*Message nicht über ein schutzfähiges Unternehmens-Kennzeichen verfüge. Das "e" sei wie bei "e-book" oder "e-paper" als Kurzform für "elektronisch" zu sehen, der Name e*Message stehe also für "elektronische Nachricht". Das Zeichen e*Message sei somit nicht unterscheidungskräftig.

Weiterhin begründeten die Richter ihr Urteil mit den unterschiedlichen Nutzer-Zielgruppen. e*Message richte sich ausschließlich an spezielle Nutzer wie Rettungsdienste, Feuerwehren oder Krankenhäuser, die über diesen Pager-Dienst ihr Personal in Notfällen alarmieren. iMessage hingegen wird von Endverbrauchern genutzt. Hinzu komme der klangliche Unterschied bei der englischen Aussprache der vorangestellten Buchstaben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da es zur Berufung zugelassen ist.

zurück

(nm) 22.11.2018



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine