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Künftig gibt es einen Fachanwalts-Titel mehr – nämlich den Titel Nummer 24: Fachanwalt für Sportrecht. Das hat das Parlament der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auf seiner Sitzung am Montag, dem 26. Nov. 2018 nach eingehender Beratung mit deutlicher Mehrheit beschlossen.
Die Einführung dieses Titel war nach Ansicht renommierter Sportrechtler überfällig. Dr. Thomas Summerer, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltsverein wiederholt darauf hingewiesen, dass Sportrecht ein eigenständiges Rechtsgebiet ist, das nicht den Spiele-Beratern überlassen werden darf.
(ps) 30.11.2018
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