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Die Reform des EU-Urheberrechts ist einen weiteren Schritt vorangekommen: am Dienstag, den 26. Feb. 2019, hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments die mit den EU-Ministern vereinbarte Reform der EU-Urheberrechts-Vorschriften gebilligt. Der Gesetz-Entwurf wurde mit 16 Ja-Stimmen bei neun Nein-Stimmen und ohne Stimm-Enthaltung angenommen. Die endgültige Abstimmung im Europäischen Parlament findet in der Plenar-Sitzung vom 25. bis 28. März 2019 statt.
Die zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments und des EU-Rates getroffene Vereinbarung soll sicherstellen, dass die im Urheber-Recht festgelegten Rechte und Pflichten auch im Internet gelten. Die Gesetzgeber haben sich auch dafür eingesetzt, dass das Internet ein Raum der Meinungsfreiheit bleibt. Ausschnitte aus Nachrichten-Artikeln können so weiterhin geteilt werden, ebenso wie Gifs und Memes.
Die vereinbarten Maßnahmen stärken die Möglichkeiten der Rechte-Inhaber, insbesondere von Musikern, Interpreten und Drehbuch-Autoren sowie von Nachrichten-Verlagen, eine bessere Vergütung für die Nutzung ihrer auf Internet-Plattformen angebotenen Werke auszuhandeln. Das Gesetz ist primär auf die kommerziell betriebenen Plattformen ausgerichtet.
Der Text besagt daher auch, dass die vereinbarten Regeln nicht für das nicht-kommerzielle Hochladen von Werken in Online-Enzyklopädien wie Wikipedia oder Open-Source-Software-Plattformen wie GitHub gelten. Außerdem werden Start-up-Plattformen besonders behandelt: für diese gelten weniger Verpflichtungen als für etablierte kommerzielle Plattformen.
(ps) 26.02.2019
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