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5G-Versteigerung: VG Köln lehnt Eil-Anträge der Netz-Betreiber ab
Der Versteigerung der Frequenzen für die neue Mobilfunk-Generation 5G steht nichts mehr im Wege. Das
Verwaltungsgericht Köln hat die Eil-Anträge der drei Netz-Betreiber
Deutsche Telekom,
Telefónica sowie
Vodafone und den Eil-Antrag des Dienstanbieters
mobilcom-debitel/freenet abgelehnt (Bescheid vom 15. März 2019 – Az.: 9 L 205/19; 9 L 300/19, 9 L 351/19 und 9 L 455/19).
Mit den Eil-Anträgen wandten sich die vier Unternehmen gegen die Versorgungsauflagen, die künftige Frequenz-Betreiber zu erfüllen haben. Parallel dazu monierten die Unternehmen auch die Bedingungen der Bundesnetzagentur, Wettbewerbern, die kein eigenes Netz betreiben, gegen Entgelt Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die VG-Entscheidungen sind unanfechtbar.
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(ps) 18.03.2019
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