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Europäisches Parlament beschließt Einführung der Richtlinie für Urheberrecht

Das Europäische Parlament hat auf seiner Sitzung am 26. März 2019 in Straßburg mit klarer Mehrheit die neue Richtlinie für das Urheberrecht beschlossen. Jetzt muss diese Richtlinie noch vom Europäischen Rat bestätigt werden. Die Reform des Urheberrechts war vor allem in Deutschland aufgrund der sogenannten Upload-Filter stark umstritten. Das nun beschlossene europäische Leistungsschutzrecht geht in seiner Wirkung über das bestehende deutsche Recht hinaus, innerhalb der kommenden zwei Jahre muss dieses nun an den europäischen Standard angepasst werden.

Die beiden in Berlin ansässigen Verleger-Verbände VDZ (Verband Deutscher Zeitschriften-Verleger) und BDZV (Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger) begrüßen die Entscheidung ebenso wie die Verwertungsgesellschaften.


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(ps) 26.03.2019



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