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In Sachen Erdogan-Schmäh-Gedicht gibt es eine neue juristische "Baustelle": Der TV-Satiriker Jan Böhmermann hat das Kanzleramt bzw. die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vor dem Verwaltungsgericht Berlin wegen ihrer Aussage "bewusst verletzend" verklagt. Die Verhandlung wird am 16. April 2019 erfolgen, wie Der Tagesspiegel berichtet.
Das Kanzleramt hat die Berliner Kanzlei Raue LLP engagiert – der Namensgeber Prof. Dr. Peter Raue wird den Termin am 16. April 2019 wahrnehmen. Jan Böhmermann wird von der Berliner Kanzlei Schertz Bergmann vertreten.
(ps) 02.04.2019
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