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Die Axel Springer SE hat eine weitere Möglichkeit entdeckt, juristisch gegen den Adblocker-Anbieter Eyeo GmbH aus Köln vorzugehen: das Urheberrecht. Wie das Frankfurter Fachblatt HORIZONT berichtet, hat der Berliner Medien-Konzern nun beim Landgericht Hamburg eine Klage wegen Verletzung der Urheber-Rechte gegen Eyeo eingereicht.
Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer, erläutert den Schritt: "Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein. Dadurch beschädigen sie langfristig nicht nur eine zentrale Finanzierungsgrundlage von digitalem Journalismus, sondern gefährden auf Dauer auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet. Das werden wir nicht hinnehmen."
Während der juristischen Auseinandersetzungen in Sachen Wettbewerbsrecht (diese Klage wies der Bundesgerichtshof ab) habe das Haus Axel Springer festgestellt, dass Adblocker durch eine Umarbeitung bzw. Vervielfältigung der Website-Programmierung das Urheberrecht der Medien-Angebote verletzen würden.
(ps) 08.04.2019
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