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Das Internetportal "Frag den Staat" darf ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) mit Sitz in Berlin Jungfernheide über das Pflanzenschutzmittel Glyphosat nicht auf seiner Website verbreiten, weil das ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist. Das hat das Landgericht Köln per Einstweiliger Verfügung untersagt (Beschluss vom 19. März 2019 – Az.: 14 O 86/19).
Die Plattform-Redaktion hatte das Gutachten auf Anforderung bekommen – allerdings mit dem Hinweis zum ausschließlichen persönlichen Gebrauch sowie dem Hinweis, dass eine Veröffentlichung ohne schriftliches Einverständnis nicht erlaubt sei. Darüber setzte sich die Plattform hinweg und reagierte auch nicht auf die Abmahnung des BfR.
(ps) 08.04.2019
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