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Am Kölner Standort der Kanzlei Osborne Clarke ist Adrian Schneider per 1. September 2019 zum Counsel ernannt worden. Er ist seit 2014 als Anwalt bei Osborne Clarke tätig und ist auf sämtliche Themen an den Schnittstellen zwischen Technologie und Recht, insbesondere mit Blick auf die Bewertung und Gestaltung technisch geprägter Geschäftsmodelle im IT-Vertragsrecht, im Urheber- und im Datenschutz-Recht spezialisiert.
Adrian Schneider war zuvor bereits wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Kanzlei und bringt besondere Expertise aus seiner über zehnjährigen Tätigkeit als Software-Entwickler in den Bereichen Web-, Mobile- und Games-Development mit. Schneider ist nicht nur Autor zahlreicher Fachpublikationen, sondern seit 2006 auch Autor und Mitbegründer eines großen deutschen Blogs zum IT-Recht.
Nach dem erfolgreichen Abschluss seines Studiums absolvierte er sein Referendariat unter anderem beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
(ps) 16.09.2019
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