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BGH: ÖKO-TEST Siegel darf nur mit Genehmigung genutzt werden
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat gleich drei Online-Versandhändlern ins Stammbuch geschrieben, dass sie für eine werbliche Nutzung des Siegels der Zeitschrift ÖKO-TEST eine Genehmigung bzw. einen Lizenz-Vertrag brauchen (Urteile vom 12. Dez. 2019 –Az.: I ZR 173/16, I ZR 174/16 und I ZR 117/17). Die drei Online-Versender hatten in ihren Online-Shops mit dem ÖKÖ-TEST-Siegel geworben, ohne zuvor einen Lizenz-Vertrag mit der ÖKÖ-TEST AG in Frankfurt abgeschlossen zu haben.
Der I. Zivilsenat des BGH stellte fest, dass "in allen drei Verfahren die beanstandete Zeichennutzung entgegen Art. 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 Buchst. c GMV und Art. 9 Abs. 1 und 2 Buchst. c UMV die bekannte Marke der Klägerin verletzt". Weiterhin geben die BGH-Richter vor: "Für eine Berücksichtigung von Investitionen bei der Beurteilung der Bekanntheit einer Marke ist nicht erforderlich, dass die Investitionen der Marke unmittelbar zugutekommen; es reicht vielmehr aus, dass die Marke – wie im Streitfall durch Publikationen unter Verwendung der Marke – mittelbar hiervon profitiert."
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(ps) 16.12.2019
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