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BGH: BILD gewinnt gegen Heide Simonis

Die ehemalige Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein Heide Simonis muss sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch die Veröffentlichung von „Shopping“-Fotos gefallen lassen. Simonis war am Tag ihrer Abwahl aus dem Amt fotografiert worden. BILD veröffentlichte die Fotos unter der Headline „Danach ging Heide erst mal einkaufen“. Die Ex-Ministerpräsidentin erhob Klage auf Unterlassung gegen die Axel Springer AG Berlin und verlangte zudem die Herausgabe der Fotos von diesem Tag. Der Bundesgerichtshof wies die Klage jetzt vollständig ab. Simonis stehe kein Unterlassungsanspruch zu, lautete das Urteil.Obwohl Simonis beim Einkaufen aufgenommen wurde, erkannten die Karlsruher Richter, die Fotos als Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte an, die ohne Einwilligung der Klägerin veröffentlicht werden durften. Für Personen des politischen Lebens sei ein gesteigertes Informationsinteresse des Publikums anzuerkennen. Also auch ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit an dem Verhalten von Simonis unmittelbar nach dem Amtsverlust. Die Information darüber, wie sich die bisherige Regierungschefin in dieser Situation präsentierte, hätte einen Bezug zur politischen Debatte. Ein Politiker könne sich in einer Situation, wie sie damals gegeben war, nicht ohne Weiteres der Berichterstattung unter Berufung auf seine Privatheit nach dem Amtsverlust entziehen.Der BGH verneinte auch einen Vernichtungs- oder Herausgabeanspruch in Bezug auf die Fotos vom April 2005. Dieser Anspruch, der grundsätzlich einen schweren Eingriff in das Recht der Presse zur Vorhaltung eines Pressearchivs darstelle, wäre unter diesen Voraussetzungen nur in Betracht gekommen, wenn eine Veröffentlichung der Bilder unter keinen Umständen zulässig wäre, wie etwa bei Fotos aus dem Bereich der Imtimsphäre oder bei rechtswidriger Fertigung oder Erlangung der Fotos.

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(al) 30.06.2008



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