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LG Frankfurt: AfD-Büroleiter wegen irreführendem Tweet verurteilt

Foto: Thomas Ulrich/Pixabay

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Der Büroleiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm ist vom Landgericht Frankfurt am Main zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 3.000 Euro an die Grünen-Politikerin Renate Künast verurteilt worden, weil er in einem Tweet "gehetzt" und irreführende Informationen verbreitet habe.

In seinem Tweet stand: "Renate Künast 1986 zum Thema Sex mit Kindern: 'Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.'" Laut der Frankfurter Richter wurde die Aussage von Frau Künast zwar korrekt zitiert, aber im Sachverhalt bewusst unvollständig dargestellt. Daher ist die Tweet-Äußerung unzulässig und wie eine "unwahre Tatsachen-Behauptung zu behandeln".

Wie sueddeutsche.de berichtet, prüft der AfD-Mitarbeiter, ob er Berufung gegen das Urteil einlegt.


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(ps) 12.02.2020



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