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Bundesnetzagentur ordnet Abschaltung der 11830 an

Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn hat gegenüber der First Telecom GmbH in Frankfurt die Abschaltung der Auskunftsdienste-Rufnummer 11830 angeordnet und gleichzeitig zum Schutz der Verbraucher vor unberechtigten Forderungen dieses Anbieters Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung erlassen.

"Der Schutz von Verbrauchern ist ein zentrales Anliegen der Bundesnetzagentur. Wir gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die gegen die Vorgaben zur Preisklarheit und das Wettbewerbsrecht verstoßen", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

First Telecom verletzt Vorgaben zur Preistransparenz

Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass eine Weitervermittlung über die Auskunftsdienste-Rufnummer 11830 oftmals ohne ordnungsgemäße Preis-Ansage für das weitervermittelte Gespräch erfolgte. Hierzu sind Betreiber eines Auskunftsdienstes vor jeder Weitervermittlung zu jeder Rufnummer in jedes Netz verpflichtet. Daneben wurden weitere verbraucherschützende Regelungen verletzt, indem die Auskunftsdienste-Rufnummer unter anderem ohne ordnungsgemäße Preisangabe beworben wurde und Vorgaben für den Einsatz von Warteschleifen nicht eingehalten wurden.

Anlass für die umfangreichen Ermittlungen der Bundesnetzagentur waren detaillierte Schilderungen in Verbraucher-Beschwerden.

Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung

Die Bundesnetzagentur hat zusätzlich zur Abschaltung auch ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass den betroffenen Kunden die Kosten, die für Verbindungen zu den Rufnummern entstanden sind, nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Bei bereits in Rechnung gestellten Kosten greift das Inkassierungsverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.


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(ps) 10.02.2020



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