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Bundesamt für Justiz erkennt FSM als Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach dem NetzDG an

FSM-GF Martin Drechsler freut sich über wachsende Aufgaben – Foto: FSM

FSM-GF Martin Drechsler freut sich über wachsende Aufgaben – Foto: FSM

Das Bundesamt für Justiz in Bonn hat die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e. V. (FSM) mit Sitz in Berlin als erste Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) anerkannt.

Die FSM beginnt im März 2020 mit der Arbeit. Bisher haben sich Facebook und YouTube der Selbstregulierung angeschlossen. Ihnen ist es nun möglich, die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten an die FSM zu übertragen. Voraussetzungen für die Anerkennung der FSM waren u.a. die Unabhängigkeit und die sachgemäße Ausstattung der Prüferinnen und Prüfer, eine transparente Verfahrensordnung sowie die Gewährleistung einer zügigen Prüfung innerhalb von sieben Tagen.

Die Selbstregulierung nach NetzDG sieht vor, dass die Plattformen Fälle, die nicht offensichtlich rechtswidrig und schwer juristisch zu bewerten sind, an die FSM weitergeben. Die Inhalte werden dann von einem externen, unabhängigen Expertengremium geprüft. Zu diesem NetzDG-Prüfausschuss gehören rund 50 Juristinnen und Juristen, die unabhängig von den Plattformen und der FSM über die Fälle entscheiden. Die Anbieter sind an die Entscheidungen des Gremiums gebunden und müssen bei Rechtswidrigkeit dafür sorgen, dass der Inhalt in Deutschland nicht mehr abrufbar ist.

FSM-Geschäftsführer Martin Drechsler: "Die FSM zeichnen viele Jahre Erfahrung als Selbstkontrolle im Jugendschutzbereich aus, die wir nun für die Arbeit mit dem NetzDG nutzen werden. Wir hoffen, dass unsere unabhängigen Expertinnen und Experten wegweisende Entscheidungen treffen, die Leitlinien für den Umgang mit Hate Speech und Rechtspopulismus im Grenzbereich der Legalität bieten können."




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(ps) 09.03.2020



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