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LG Chemnitz: Unerlaubtes Telefonat mit Angeklagtem führt zu Geldbuße für Journalisten

(Foto: Gerd Altmann_pixabay)

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Während des Prozesses um die tödliche Messer-Attacke in Chemnitz in 2018, die bundesweit für Aufsehen sorgte, gelang einem Journalisten ein Telefonat mit dem verdächtigen Syrer Alaa S., der sich zu dem Zeitpunkt in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Waldheim befand. Dieses Interview war nicht genehmigt und wurde nunmehr mit einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro geahndet, die der Medienvertreter zahlen muss. Dem Journalisten sei bewusst und auch bekannt gewesen, dass er keine Erlaubnis für ein Telefonat mit dem in U-Haft befindlichen Syrer hatte.

Eine Freundin des Angeklagten telefonierte erlaubterweise mit dem Syrer und reichte dann den Hörer an den Journalisten weiter, der die Gelegenheit für ein ca. einstündiges Gespräch mit dem U-Häftling nutzte. Die Freundin genehmigte anschließend das Telefonat. Auch gegen sie wurde eine Geldbuße (300 Euro) angeordnet.

Laut Staatsanwaltschaft Chemnitz ist das Bußgeld-Verfahren wegen unerlaubten Verkehrs mit Gefangenen nun rechtskräftig abgeschlossen.


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(ps) 30.03.2020



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