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Zu dem Thema Nutzungsgebühren für Auto-Radios hat es schon mehrere juristische Auseinandersetzungen gegeben. Nun gibt es für die Auto-Vermieter eine gute Nachricht vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Die EuGH-Richter haben in einem schwedischen Fall entschieden, dass Auto-Vermieter keine Vergütung an Verwertungsgesellschaften zahlen müssen, wenn sich ein Radio im Wagen befindet (Urteil vom 2. April 2020 – Az.: C-753/18).
Im Prozess ging es um den Begriff der "öffentlichen Wiedergabe". Der EuGH stellte fest, dass die bloße Bereitstellung von Einrichtungen (wie etwa ein Auto mit Radio) keine "öffentliche Wiedergabe" im Sinne der relevanten EU-Richtlinien ist.
(ps) 06.04.2020
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