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VG Berlin: Kanzleramt muss Korrespondenz mit Dr. Maike Kohl-Richter offenlegen

Das Bundeskanzleramt muss seinen Brief-Verkehr mit Dr. Maike Kohl-Richter zu den bisher verschwundenen Akten aus dem Kanzleramt offenlegen, die der frühere Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl nach seiner Abwahl mitgenommen haben soll. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) entschieden (Urteil vom 29. April 2020 – Az.: VG 2 K 202.18). Die Klage hatte die Berliner Zeitung Der Tagesspiegel eingereicht. Eine Berufung gegen das Urteil hat das Verwaltungsgericht nicht zugelassen.

Erna Viktoria Xalter, die Präsidentin des Berliner Verwaltungsgerichts, erklärte, das Informationsinteresse überwiege das Interesse der Kohl-Witwe an Geheimhaltung. Dr. Maike Kohl-Richter könne in diesem Zusammenhang nicht wie eine Privatperson behandelt werden, da der Schriftverkehr in einem dienstlichen Kontext stehe. Der Verbleib der Akten sei ein Vorgang von allgemeinen Interesse, der mit der Vorlage der Schreiben weiter aufgeklärt werden könne. Dagegen kann das Kanzleramt mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vorgehen.

Dr. Helmut Kohl hatte 2017 hunderte von Akten-Ordnern mitgenommen, von denen ein großer Teil in seinem früheren Wohnhaus im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim liegen sollen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im gleichen Jahr entschieden, dass diese Akten in die Regierungszentrale gehören, wenn sie etwa an Partei-Stiftungen oder andere private übergeben worden seien.

Bis dato ist unklar, wo sich diese Akten befinden.


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(ps) 04.05.2020



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