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Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Frankfurt hat sich entschieden, am Landgericht Wiesbaden gegen die Plattform eBay Klage wegen Verstoß gegen die Preisbindung zu erheben.
Im Januar 2020 hat der Börsenverein bereits eine Einstweilige Verfügung gegen eine eBay-Rabatt-Aktion erwirkt, weil eBay am 8. Dezember 2019 auf seinem Marktplatz mit einem 10-Prozent-Adventsrabatt geworben hatte und diesen auch auf preisgebundene Bücher gewährte. Das Landgericht Wiesbaden hat dem Widerspruch von eBay gegen die Einstweilige Verfügung aus formalen Gründen (fehlende Dringlichkeit) stattgegeben. Es gab im Herbst 2018 eine ähnliche eBay-Aktion, gegen die der Börsenverein nicht vorgegangen war.
(ps) 08.05.2020
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