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EUIPO erklärt die europäische Wortmarke "Malle" für nichtig
(Foto: pixabay)
Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz in Alicante hat die Wortmarke "Malle" für nichtig erklärt (Beschluss vom 18. Mai 2020 – Az.: 32 783 C). Dieser Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der aus Hilden (NRW) stammende Jörg Lück hatte die Wortmarke Malle mit Hilfe der Düsseldorfer Kanzlei Feistel Becker Weise schützen lassen – seit 2004 ist sie beim EUIPO eingetragen. Der Schutz war europaweit für vier Klassen definiert: Tonträger (Warenklasse 9), Werbung (Warenklasse 35), Ausstrahlung für TV- und Rundfunksendungen (Warenklasse 38) sowie für jegliche Partys (Warenklasse 41).
Gegen die unerlaubte Nutzung ging Lück konsequent vor und verlangte Unterlassungserklärungen. Ein Diskotheken-Besitzer aus Erlangen und der Reiseblog-Betreiber Holger Seyfried stellten daraufhin beim EUIPO Anträge auf Löschung der Marke.
Das EUIPO stellte fest, dass ein absolutes Schutz-Hindernis vorliege, denn das Wort "Malle" sei ein Wort der allgemeinen Standard-Sprache. Zudem ist entscheidend, dass das deutsche Publikum das Wort "Malle" eindeutig als geographischen Hinweis auf die Insel Mallorca verstehen würde.
Das Verfahren der Löschung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München läuft noch. Das gilt auch für ein Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf zwischen Jörg Lück und Holger Seyfried.
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(ps) 25.05.2020
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