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Hauptstadt-Brief(ing): Detlef Prinz setzt sich gegen Gabor Steingart durch

(Foto: pixabay)

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Das Landgericht Hamburg hat klipp und klar entschieden, dass Gabor Steingart bzw. sein in Berlin ansässiges Unternehmen Media Pioneer mit dem Namen "Hauptstadt-Briefing" die seit langem bestehenden Titel- und Marken-Rechte des Berliner Medien-Unternehmers Detlef Prinz verletzt (Urteil vom 2. Juli 2020 –Az.: 327 O 155/20).
Gabor Steingart akzeptierte nach der mündlichen Verhandlung die Entscheidung der Richter und verzichtete auch auf weitere Rechtsmittel.
Zuvor hatte Steingart das Begehren auf Unterlassung negiert und erst auf die später folgende Einstweilige Verfügung reagiert. Sein Anwalt Dr. Kristofer Bott von der Kanzlei GvW Graf von Westfalen (Büro Frankfurt) hatte gegen die EV Widerspruch eingelegt.

Steingarts Newsletter erscheint nun unter dem Titel "Hauptstadt. Das Briefing".

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(ps) 09.07.2020



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