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Landgericht Berlin: Google darf Hotels nicht mit Sternen bewerten

Der Suchmaschinen-Anbieter Google darf bei den Suchergebnissen von Hotels keine Sterne ausweisen, wenn es dafür keine offizielle Grundlage vom Deutschen Hotel- und Gaststätten-Verband DEHOGA gibt. Diese Entscheidung hat das Landgericht Berlin aufgrund einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. mit Sitz in Bad Homburg gefällt (Urteil vom 8. Juli 2020 – Az.: 101 O 3/19).
Ausgangspunkt der rechtlichen Auseinandersetzung waren Darstellungen auf der Suchergebnis-Seite von www.google.de für Hotelbetriebe in Deutschland mit Angaben wie '3-Sterne-Hotel' oder '4-Sterne-Hotel', obwohl die so dargestellten Betriebe tatsächlich nicht über eine gültige Hotel-Klassifizierung nach Maßgabe der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH verfügten.
Die Google LLC mit Sitz in Mountain View (USA) hat ein Anerkenntnis erklärt, woraufhin das Landgericht Berlin den Suchmaschinen-Betreiber zur Unterlassung dieser unzulässigen Werbe-Darstellung verurteilte.

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(ps) 20.07.2020



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