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LG München I: Neue Kammer für Urheber-Recht nimmt die Arbeit auf

Das neue Richterinnen-Trio (v.l.): Dr. Charlotte Meyer-Bülow, Dr. Elke Schwager und Dr. Nina Heintzeler - Foto: LG München I

Das neue Richterinnen-Trio (v.l.): Dr. Charlotte Meyer-Bülow, Dr. Elke Schwager und Dr. Nina Heintzeler - Foto: LG München I
Am Landgericht München I hat Anfang Oktober 2020 die neugegründete und auf das Urheber-Recht spezialisierte 42. Zivilkammer unter Vorsitz von Dr. Elke Schwager ihre Arbeit aufgenommen. Weitere Mitglieder der 42. Zivilkammer sind Dr. Nina Heintzeler und Dr. Charlotte Meyer-Bülow.

Die 42. Zivilkammer übernimmt ab sofort alle eingehenden Urheberrechtsstreitsachen in erster und zweiter Instanz sowie insbesondere alle eingehenden Verfahren in erster Instanz in den Bereichen Design-Recht einschließlich Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht, Verlagsrecht und Rechtsstreitigkeiten, welche die Ansprüche aus der Herstellung und Auswertung von Filmen betreffen.

Zur Entlastung der anderen Kammern des Gewerblichen Rechtsschutzes übernimmt die 42. Zivilkammer auch bereits laufende Verfahren.

Die Einrichtung der neuen Kammer wird durch den 'Pakt für den Rechtsstaat' durch Zuweisung einer halben Richterstelle unterstützt. Landgerichtspräsidentin Dr. Andrea Schmidt: "Durch die Konzentration von Urheberrecht-Streitsachen bei der neuen Kammer stärken wir den Urhebergerichtsstandort München weiter. Die neue Zuständigkeit fördert daneben auch das Design-Recht. Ich danke dem Oberlandesgericht München und dem Staatsministerium der Justiz für die Ermöglichung unseres Vorhabens. Die drei Richterinnen bringen allesamt Erfahrung im sogenannten 'grünen Bereich' mit. Es freut mich, dass wir sie für die neuen Aufgaben gewinnen konnten. Die Kammer kann daher schnell in medias res gehen."

Durch die Besetzung wird auch die Anzahl der Güte-Richter bei den Kammern des gewerblichen Rechtsschutzes erhöht. Zwei der drei Richterinnen sind erfahrene Güte-Richterinnen am Landgericht. "Unsere Erfahrung aus den Mediationen speziell im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts nehmen wir mit in die Sitzungen. Wir setzen auf Kommunikation, Transparenz und eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Parteien und ihren Anwälten.", erklärt die Vorsitzende Richterin Dr. Elke Schwager.

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(ps) 07.10.2020



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