Donnerstag, 25. April 2024

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LFK verhängt Bußgeld gegen L-TV wegen politischer Werbung

Gegen den privaten TV-Sender L-TV mit Sitz in Winnenden hat der Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) mit Sitz in Stuttgart ein Bußgeld in Höhe von 65.000 Euro festgesetzt. Die LFK hatte im August 2020 ein Verwaltungs- und Bußgeldverfahren gegen L-TV wegen des Verdachts der politischen Werbung eingeleitet, weil dem Sender vorgeworfen wurde, gegen Bezahlung Demonstrationen der Initiative 'Querdenken 711' beworben und übertragen zu haben. Nach umfangreicher Prüfung des Sachverhalts hat sich dieser Verdacht nun bestätigt. Mit dem Bußgeld wird nicht nur der wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft, sondern zusätzlich noch eine "deutliche" Strafzahlung realisiert. Die Geschäfte der L-TV GmbH führt Manfred Kusterer.

In der Presse-Info vom 13. Oktober 2020 hält die LFK fest, dass politische Werbung nicht auf Parteien begrenzt ist und weist daraufhin dass "gemäß § 11 Abs. 1 des Landesmediengesetzes (LMedienG) in Verbindung mit § 7 Abs. 9 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) politische Werbung im Rundfunk unzulässig ist. Politische Werbung ist dabei nicht nur auf politische Parteien begrenzt, denn auch andere Gruppierungen können eine bestimmte politische Meinung verfolgen. Verstöße gegen die genannten Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro (§ 51 Abs.3 LMedienG) geahndet werden."

Aufgabe der Rundfunk-Veranstalter ist es, journalistisch-redaktionell zu berichten und dabei auch über abweichende, unbequeme Meinungen zu informieren und das Geschehen einzuordnen. Davon zu unterscheiden ist, wenn gegen Bezahlung Sendezeit zur Verfügung gestellt und damit eine reine Werbefläche für die politische Position einzelner gesellschaftlicher Gruppierungen geschaffen wird.



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(ps) 13.10.2020



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