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Medien-Staatsvertrag: KEK fordert 'Renovierung des Medienkonzentrationsrechts'
(Bild: Gerd Altmann - Pixabay)
Am 7. November 2020 ist der Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft getreten. Er ersetzt den bis dahin geltenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Neben einer Vielzahl neuer Definitionen enthält der MStV Regelungen für Medien-Plattformen, Benutzer-Oberflächen und Medien-Intermediäre. Die neuen Vorschriften sollen dem Schutz der Meinungsvielfalt in der konvergenten Medienwelt dienen und beziehen deren 'Gatekeeper', wie etwa Anbieter von Suchmaschinen, Smart-TVs, Sprachassistenten und sozialen Medien, ein. Die KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) mit Sitz in Berlin kritisiert den MStV: Das überkommene und nicht mehr zeitgemäße Medienkonzentrationsrecht mit seiner Fokussierung auf das lineare Fernsehen wurde unverändert aus dem alten Gesetz übernommen.
"Mit dem Medienstaatsvertrag wurde ein Gesetzesbau nach allen modernen Erkenntnissen geschaffen", erklärt der KEK-Vorsitzende Prof. Dr. Georgios Gounalakis. "Nur der Raum für die Medienkonzentrationskontrolle würde nicht mitrenoviert. Das Fundament und die Decke bröckeln schon lange – wenn sie einstürzen, verliert das ganze Gebäude seine Statik. Das Medienkonzentrationsrecht muss nun dringend in einen tragfähigen, das heißt konvergenten Zustand versetzt werden."
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(ps) 16.11.2020
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