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Stadt-Portal muenchen.de legt Berufung ein
(C) Taken/Pixabay
Das
Landgericht München I hatte am 17. November 2020 bekanntlich entschieden, dass die
Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsferne der Presse verstößt und zugleich den Zeitungen und Zeitschriften in den Bereichen Informationen sowie Werbe-Erlöse Konkurrenz macht. Laut der auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb spezialisierten 33. Kammer des Landgerichts München ist die Website
muenchen.de daher wettbewerbswidrig (Urteil vom 17. Nov. 2020 – Az.: 33 O 16274/19).
Die Klage war von den in München erscheinenden Tageszeitungen und ihren Online-Portalen eingereicht worden.
Gegen das Urteil vom Landgericht München I geht der Portal-Betreiber nun beim Oberlandesgericht München in Berufung.
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(ps) 23.11.2020
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