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C. H. Beck darf sich an RA-MICRO beteiligen

Die Münchner Mediengruppe C.H. Beck darf eine Minderheitsbeteiligung an der Berliner RA MICRO Software AG erwerben. Das Bundeskartellamt in Bonn hat dafür grünes Licht gegeben.
Der Beck-Verlag und RA-MICRO sind zwar keine unmittelbaren Wettbewerber, aber auf benachbarten Märkten mit sich teilweise überschneidenden Kundengruppen tätig. In diesen Märkten verfügen sowohl der Beck-Verlag mit seinem juristischen Online-Datenbank-Dienst beck-online als auch die Kanzleimanagement-Software von RA-MICRO über eine sehr starke Marktposition. Der Beck-Verlag hält zudem noch eine Beteiligung an einem kleineren Wettbewerber von RA-MICRO.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Unternehmen haben auf ihren jeweiligen Märkten eine sehr starke Marktposition. Gleichzeitig überschneiden sich die Kundengruppen im Bereich der Rechtsanwaltskanzleien. Wir haben uns insbesondere eingehend damit befasst, welche Auswirkungen eine engere Verzahnung des digitalen Zugangs zu juristischen Fachinformationen mit den Funktionen einer Kanzleimanagementsoftware haben könnte. Wettbewerblich stellte sich die Frage, ob der Zusammenschluss künftig zu einer Behinderung von Wettbewerbern führen könnte, etwa indem der Beck-Verlag RA-MICRO privilegierten Zugang zu digitalen Inhalten einräumt und hierdurch andere von neuartigen Funktionen ausschließt. Für eine dahingehende Behinderungsstrategie haben sich aber keine greifbaren Anhaltspunkte ergeben. Für die Freigabe des Vorhabens hat auch eine Rolle gespielt, dass der Beck-Verlag lediglich eine einfache Minderheitsbeteiligung erwirbt."

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(nm) 13.01.2021



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