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Unerlaubte Telefonwerbung: Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld gegen Cell it! GmbH & Co. KG

(Bild: Pixabay)

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Gegen das Call Center-Unternehmen Cell it! GmbH & Co. KG mit Stammsitz in Hamburg hat die in Bonn ansässige Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von 145.000 Euro verhängt. Die Geldbuße ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Werbeanrufe ohne Zustimmung

Die Beschäftigten der Cell it!-Gruppe hatten nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur im Auftrag des Mobilfunk-Anbieters Mobilcom-debitel GmbH mit Sitz in Büdelsdorf bei Rendsburg an dessen Kunden insbesondere Drittanbieter-Abonnements für Hörbücher und Zeitschriften, Video-on-Demand Dienste, Sicherheitssoftware oder Handy-Versicherungen vertrieben. Dabei kam es immer wieder dazu, dass den Angerufenen im Nachgang des Telefonats Zusatz-Dienstleistungen untergeschoben und teilweise auch in Rechnung gestellt wurden, die diese überhaupt nicht bestellt hatten.

Daneben hatte Cell it! für den Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland Fernsehen GmbH in Unterföhring die telefonische Neukunden-Akquise übernommen. Das Unternehmen führte all diese Anrufe durch, obwohl keine gültige Werbe-Einwilligung der Angerufenen vorlag. Viele Betroffene berichteten zudem gegenüber der Bundesnetzagentur, dass trotz Untersagung weiterer Anrufe gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgten, durch die sie sich massiv belästigt fühlten.

Gegen die beiden beauftragenden Unternehmen Mobilcom-debitel und Sky Deutschland Fernsehen hatte die Bundesnetzagentur wegen der rechtswidrigen Werbe-Anrufe ebenfalls bereits hohe Bußgelder verhängt.

Unseriöser Datenhandel

Bei der telefonischen Neukunden-Akquise für Sky Deutschland Fernsehen hatte die Cell it! Adress-Kontingente bei Adress-Händlern eingekauft. Angeblich sollen die Betroffenen auf Internet-Seiten der Adress-Händler First Online Trading GmbH, Flow Factory Solutions GmbH und ARU Media GmbH an Gewinnspielen teilgenommen und dabei auch ein Werbe-Einverständnis abgegeben haben.

Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben die Angerufenen diese Internetseiten jedoch weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels eine Werbe-Einwilligung erteilt. Weder die Cell it! noch ihre Auftraggeber hatten dies im Vorfeld der Telefon-Kampagne ausreichend geprüft.

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(ps) 04.01.2021



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