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NLM beanstandet fehlende Werbekennzeichnung bei RTL

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) mit Sitz in Hannover hat auf Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) im Programm der RTL Television GmbH einen erneuten Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag (MStV) beanstandet. Laut Pressemitteilung der NLM vom 22. Feb. 2021 wurde in diesem Fall ein fehlendes Werbelogo als Nichteinhaltung des Trennungsgrundsatzes von Werbung und Programm gewertet.

Am 1. November 2020 hat die Bertelsmann-Tochter RTL im Rahmen der Formel 1-Übertragung vor dem nachfolgenden Werbeblock einen unzulässigen Werbetrenner ohne den Schriftzug "Werbung" ausgestrahlt. Laut § 8 Abs. 3 MStV muss Werbung als solche leicht erkennbar und von redaktionellen Inhalten unterscheidbar sein. Die fehlende Kennzeichnung des Werbetrenners als Werbung stellt daher laut NLM einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag dar.

Die Veranstalterin RTL Television GmbH hat nun die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Hannover innerhalb eines Monats Klage zu erheben. Dies ist für RTL in 2021 bereits der zweite Fall, in dem eine fehlende Kennzeichnung von Werbung moniert wird. Im ersten Fall dieses Jahres, in dem die NLM bei RTL einen Verstoß gegen journalistische Grundsätze in Verbindung mit dem Pressekodex beanstandet hat, ist die Klage-Frist inzwischen abgelaufen.

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(nm) 22.02.2021



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